Selbsttest unter Aufsicht in jedem Lokal zulässig

Die schrittweise Öffnungsstrategie des Landes Niedersachsen erlaubt den Zutritt zu Geschäften und Gastronomiebetrieben in den Landkreisen mit einer Inzidenz unter 100. In diesem Sinne erreichen mich derzeit zahlreiche Anfragen – gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Pfingst-Feiertage – wo an Sonn- und Feiertagen die Durchführung eines Tests möglich ist.

Auch in Hann. Münden werden Gaststätten und Einzelhändler ihre Türen für Gäste wieder öffnen. Besucher müssen dabei entweder einen offiziell bestätigten negativen Test, eine Impfbescheinigung oder eine Bescheinigung über ihre Genesung vorlegen. In Niedersachsen gilt darüber hinaus: In jedem Geschäft, Gastronomiebetrieb etc. kann vor Betreten der Lokalität ein mitgebrachter oder vom Betrieb gestellter Selbsttest unter Aufsicht durchgeführt werden. Nach dem negativen Ergebnis kann der Zugang gewährt werden. Dieser Test kann auf Verlangen auch mit Firmenstempel und Unterschrift bescheinigt werden und gilt dann 24 Stunden – genauso wie ein Test vom Testzentrum.


Arbeitnehmer*innen können sich auch die im Betrieb durchgeführten Tests bescheinigen lassen, um dann 24 Stunden lang die Angebote nutzen zu können.
Der Kompromiss von Selbsttests vor dem Lokal ist leider nicht kostenfrei – die Kosten für die Tests müssen von Kunden oder dem Geschäftsinhaber getragen werden. Bei derzeitigen Kosten von 3,00 bis 4,00 € pro Testkit halte ich die Freigabe dieser Testmöglichkeit aber für vertretbar, da außer den Zeiten an Sonn- und Feiertagen in der Stadt an mehreren Stellen kostenfreie Tests angeboten werden.

Die Bescheinigungen können von Jedermann heruntergeladen werden. So können Kunden und Gäste die Bescheinigung auch schon im voraus ausfüllen und brauchen sie nur noch bestätigen lassen. Das ist gerade beim Besuch mehrerer Geschäfte / Lokale von Interesse.
Hier der Link zu den Bescheinigungen:https://www.niedersachsen.de/download/168637