Mit einem umfangreichen Fördervolumen unterstützen Bund und Land in diesen Monaten Kommunen, Wirtschaft und Schulen.
Digitalpakt Schule
Mit den Bundesmitteln des DigitalPakts Schule in Höhe von 470 Millionen Euro, sowie zusätzlichen Landesmitteln in Höhe von 52 Millionen, stehen in Niedersachsen insgesamt 522 Millionen Euro für die digitale Ausstattung von Schulen zur Verfügung. Dies ist das bis dato größte Investitionsprogramm für die digitale Bildung und damit eine „riesige Chance für unsere Schülerinnen und Schüler“, erklärt der Landtagsabgeordnete Gerd Hujahn (SPD). In diesen Tagen geht ein Förderbescheid an den Landkreis Göttingen für die Ausstattung der Berufsbildende Schule Hann. Münden. Mit einem Volumen in Höhe von 125.000 Euro kann die Schule notwendige Investitionen in die digitale Infrastruktur vornehmen.
Überbrückungshilfen
Die von Bund und Land ermöglichten Überbrückungshilfen aufgrund der Corona-Pandemie stellen sich wie folgt dar: Die Überbrückungshilfe I umfasste die Fördermonate Juni bis August 2020. Das Programm endete zum 31.08.2020. Gefördert wurden bis zu 80 % Fixkostenerstattung ab 70 % Umsatzeinbruch im jeweiligen Fördermonat. Mit aktuellem Stand wurden rund 9863 Anträge bewilligt. Dies entspricht einem Bewilligungsvolumen von rund 100,9 Mio. Euro.
Im Landkreis Göttingen wurden insgesamt 2.652.577,60 € ausgezahlt.
Seit dem 21.10.2020 können Anträge für die Überbrückungshilfe II gestellt werden. Sie umfasst den Förderzeitraum September bis Dezember 2020. Bis heute wurden im Antragsverfahren 7174 Anträge eingereicht, dies entspricht einem Antragsvolumen von über 71,7 Mio. Euro. Anträge hierzu können noch bis Ende Januar gestellt werden. Gefördert wurden bis zu 90 % Fixkostenerstattung ab 70 % Umsatzeinbruch im jeweiligen Fördermonat. Im Landkreis Göttingen wurden insgesamt 1.858.346,79 € ausgezahlt.
Die Überbrückungshilfe III umfasst die Fördermonate Januar bis Juni 2021. Die Eckpunkte des Programms wurden mit Blick auf die Bedürfnisse der Wirtschaft noch einmal angepasst. Nun können auch Unternehmen bis zu einem jährlichen Umsatz von 500 Mio. Euro in Deutschland, sofern die Antragsvoraussetzungen erfüllt sind, die Überbrückungshilfe III beantragen.